Rechtsanwalt Dr. Stefan Günther ist auf dem Gebiet des Zivilrechts tätig. Die Interessenschwerpunkt und die Spezialisierung liegt hierbei auf den Arbeitsrechts sowie dem Familien- und Erbrecht. Darüber hinaus begleitet er rechtsberatend mittelständische Unternehmen und veranlasst für diese entsprechend individuellen Lösungsansätzen (Planung und Durchführung von Nachfolgeregelegungen, Umstrukturierungen, etc.). Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Kanzleitätigkeit ist das Forderungsmanagement für den einzelnen Mandanten.