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Rechtsanwalt Dr. Stefan Günther ist auf dem Gebiet des Zivilrechts tätig. Der Schwerpunkt und die Spezialisierung liegt hierbei auf dem Familien- und Erbrecht sowie dem Arbeitsrecht.
Darüber hinaus begleitet er rechtsberatend mittelständische Unternehmen und veranlasst für diese entsprechend individuelle Lösungsansätze (Planung und Durchführung von Nachfolgeregelegungen, Umstrukturierungen, etc.).
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Kanzleitätigkeit ist das Forderungsmanagement für den einzelnen Mandanten.




